Gartenabfälle nicht verbrennen

„Das Verbrennen von Gartenabfällen belastet die Luftqualität, der Rauch stört die Nachbarschaft und Kleintiere in Grünschnitthaufen verenden häufig in den Flammen“, so Umweltdezernent Arno Goßmann. „Grünabfälle sollten daher wenn möglich kompostiert und die entstehende nährstoffreiche Erde wieder im Garten ausgebracht werden.“

Pflanzliche Abfälle wie vertrocknete Äste, Baumverschnitt und Herbstlaub können auch über die Biotonne entsorgt werden. Fällt mehr als das Fassungsvermögen der Tonnen an, lassen sich die Gartenabfälle in städtischen Papiersäcken sammeln, die am Leerungstag der Biotonnen mitgenommen werden.Gebündelte Äste bis zwölf Zentimeter Durchmesser und eineinhalb Meter Länge holt der Sperrmüllservice der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) kostenlos ab. Bis zu 700 Liter Grünabfälle nehmen aber auch die Wertstoffhöfe in Bierstadt, Dotzheim und Nordenstadt sowie die Annahmestelle der Deponie kostenlos an – das entspricht ungefähr einer Kofferraumladung.

Wer dennoch pflanzliche Abfälle verbrennen möchte, sollte dabei Folgendes beachten: Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Stadt Wiesbaden“ ist das Verbrennen von Gartenabfällen nur mit Genehmigung zulässig. Zum Landschaftsschutzgebiet gehört der überwiegende Teil des Wiesbadener Außenbereichs, also der nicht bebauten Fläche. Die Genehmigung ist kostenpflichtig und beim Umweltamt/Untere Naturschutzbehörde, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden zu beantragen.

Gartenabfälle dürfen nur außerhalb einer geschlossenen Bebauung montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr verbrannt werden. Dabei sind Mindestabstände einzuhalten: Mindestens 100 Meter entfernt von Wohngebäuden, Autobahnen und Naturschutzgebieten, 50 Meter von sonstigen Verkehrswegen, 35 Meter von sonstigen Gebäuden, fünf Meter von der Grundstücksgrenze und 20 Meter von Baumalleen.

Darüber hinaus soll die Rauchentwicklung gering sein und das Feuer ständig unter Kontrolle stehen. Auch die Windrichtung ist zu beachten: Das Feuer ist umgehend zu löschen, wenn durch aufkommenden Wind oder durch starke Rauchentwicklung andere erheblich belästigt werden. Vor dem Verbrennen ist das Umweltamt rechtzeitig unter einer der folgenden Telefonnummern zu informieren: 0611 312012, 0611 313733, 0611 312132 oder 0611 3138 54.

Diese Informationen können auch in der Broschüre „Freizeit Gartenzeit – Fünf Empfehlungen zum umweltfreundlichen Gärtnern“ nachgelesen werden, die im Umweltladen, Luisenstraße 19, montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr, kostenlos erhältlich ist. Sie wird auch unter www.wiesbaden.de/umwelt zum Herunterladen angeboten.

Foto: MUGV, Irina Franken

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