Stellungnahme zum Artikel „Es muss etwas passieren“
Die Presse hat mit dem Artikel „Es muss etwas passieren“ und dem zugehörigen Kommentar „Willkür“ im Wiesbadener Kurier am vergangenen Freitag, den 05.08.2022, ein Thema aufgegriffen, das den Fortbestand der Freiwilligen Feuerwehr Wiesbaden-Sonnenberg bedroht.
Bereits im April 2022 wurde es den Mitgliedern der Einsatzabteilung verwehrt, den einstimmig von ihnen gewünschten Kandidat für das Amt des Wehrführers zu wählen – trotz persönlicher und sachlicher Eignung untersagte die Stadtverwaltung die Wahl, weil der Kandidat nicht mehr in Wiesbaden seinen Hauptwohnsitz hat. Dabei schließen es sowohl das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz als auch die Wiesbadener Feuerwehrsatzung nicht aus, dass Führungsfunktionen von Mitgliedern besetzt werden, die nicht im Gemeindegebiet wohnen. Um entsprechend der Soll-Vorschrift handeln zu können, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, der sich die Abteilungsleitung für Freiwillige Feuerwehren seit mehreren Monaten konsequent entzieht. Sie würde indes nur zu einem Ergebnis führen: Der von den Mitgliedern gewünschte Kandidat ist der Einzige, der für die Übernahme der verantwortungsvollen Rolle in Betracht kommt, er ist als erfolgreicher Unternehmer täglich in Wiesbaden, hat seinen Firmensitz in unmittelbarer Nähe zum Sonnenberger Ortsgebiet, ist in der Feuerwehr Sonnenberg seit über zwei Jahrzehnten engagiert und integriert. Seine Wahl muss zugelassen und akzeptiert werden.
Die Freiwillige Feuerwehr Wiesbaden-Sonnenberg steht damit erstmalig in ihrer 126-jährigen Geschichte ohne Wehrführung da. Völlig unverschuldet und obendrein unnötig wird daher die Existenz der Feuerwehr Sonnenberg mittelfristig in Frage gestellt. Ein Unding wie der Vorstand des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Wiesbaden-Sonnenberg e. V. auch nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Einsatzabteilung feststellt.
Dieses Vorgehen stößt auch deshalb auf Unverständnis, weil hauptberuflich arbeitende Spitzenbeamte in der Stadtverwaltung – einschließlich leitender Beamte der Berufsfeuerwehr – ihren Wohnsitz selbstverständlich außerhalb des Gemeindegebietes haben dürfen, nicht aber die ehrenamtlich tätigen Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Wehrführung eine in der Hauptsache verwaltende Aufgabe zukommt, ist diese Einstellung im Jahr 2022 kaum noch nachvollziehbar – erst recht wenn innerhalb der Wehr Einigkeit hinsichtlich des gewünschten und geeigneten Kandidaten besteht.
Der Vorsitzende des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Wiesbaden-Sonnenberg e. V. hat deshalb den Oberbürgermeister und Feuerwehrdezernenten der Landeshauptstadt Wiesbaden um Moderation und Klärung der Angelegenheit aufgerufen.
Hier finden Sie den zugehörigen Artikel und Kommentar aus dem Wiesbadener Kurier:
Kommentar zur Freiwilligen Feuerwehr Sonnenberg: Willkür (wiesbadener-kurier.de)