Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern

feuerwerk-brueckenkopfpark-7Jedes Jahr kommt es an Silvester zu schweren Unfällen oder Bränden, die auf den unsachgemäßen Umgang mit Raketen oder Böllern zurückzuführen sind. Nicht selten behalten dabei Menschen bleibende Schäden. Wer den Jahreswechsel ohne Unfall erleben möchte, der sollte nachfolgende Ratschläge der Feuerwehr Wiesbaden befolgen.
Zunächst sollte die Gebrauchsanweisung der Hersteller genau studiert werden. Sie gibt wichtige Informationen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch. Nur durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) zugelassene Feuerwerkskörper dürfen verwendet werden. An der aufgedruckten Prüfnummer kann man diese erkennen. Billigimporte, die zum Teil auf dem Schwarzmarkt verkauft werden, sind ungeprüft und können in der Anwendung sehr gefährlich sein.

Böller und Kracher dürfen nie beim Anzünden in den Händen gehalten oder Raketen aus der Hand gestartet werden. Leere Flaschen die fest stehen, sind gute Abschussrampen. Beim Zünden ist auf einen ausreichenden Abstand zu Menschenansammlungen und Gebäuden zu achten. In geschlossenen Räumen dürfen nur spezielle Feuerwerke abgebrannt werden. Diese dürfen die Dekoration nicht entflammen.

Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände!

Um einen Entstehungsbrand in der Silvesternacht durch fehlgeleitete Raketen zu minimieren, empfiehlt die Feuerwehr Wiesbaden, von den Balkonen brennbare Gegenstände wie Wäschespinnen zu entfernen. Außerdem sollten beim Verlassen der Wohnung Fenster verschlossen werden. Abfallbehälter sollten geschlossen sein und nicht zu dicht an Gebäude gestellt werden.

Ordnungsdezernentin Birgit Zeimetz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen angezündet werden dürfen. Auch neben Fachwerk- und Reethäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Wer gegen diese Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Kommt es nun trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall oder Brand, sollte sofort die Rettungsleitstelle über die Notrufnummer 112 benachrichtigt werden.

Foto: Thorsten Werner

Comments are closed.